07.05.01.20 (Mitte) Leiten des Versandes
- Laufende Nr
- 411
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.05
- SYS_3
- 07.05.01
- SYS_4
- 07.05.01.20
- ORGEINHEIT
- Versandwesen
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Versand
- ERAAA
- Leiten des Versandes
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 8
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Koordinieren und Steuern
Koordinieren und Steuern der Versandabwicklung sowie des Personaleinsatzes. Schwierige Sonder- und Problemfälle klären. Einhaltung der Akkreditivvorgaben (z. B. gemäß Kundenkartei, Länderlisten, Auftragswertgrenzen) sicherstellen.
Festlegen und Optimieren von Methoden und Verfahren
Festlegen von Versandrichtlinien (z. B. für Verpackung, Transportmittel, Kennzeichnung, Begleitpapiere) – ggf. in Abstimmung mit den Fachabteilungen – unter Berücksichtigung von Vertriebs-/Kundenforderungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Neue/geänderte Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen (z. B. Gefahrgutverordnungen, Ein- und Ausfuhrbestimmungen) analysieren und Handlungsbedarf ermitteln. Richtlinien ändern, einführen und optimieren.
Abwickeln von Versandaktivitäten
Einholen und Auswerten von Angeboten für den nationalen und internationalen Transport. Aushandeln von Rahmenverträgen mit Speditionen. Disponieren von Sonderaufträgen, z. B. bei Fluggesellschaften, Reedereien und Schwertransportunternehmen. Vergeben von Verpackungsarbeiten an externe Stellen.
Abwickeln von Zollformalitäten
Abwickeln der üblichen Zollformalitäten unter Beachtung der länder- und kundenspezifischen Vorschriften.
Führen von Mitarbeitern
Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung festlegen und abstimmen. Arbeitsergebnisse prüfen und besprechen. Informationsfluss sicherstellen. Mitarbeitergespräche führen und Mitarbeiter schulen. Neue Mitarbeiter, ggf. unter Mitwirkung anderer Stellen, auswählen. Vergütungsanpassungen vorschlagen. Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen sicherstellen.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Das Koordinieren und Steuern der Versandabwicklung, das Festlegen und Optimieren von Methoden und Verfahren sowie die Abwicklung von Zollformalitäten erfordern eine 3-jährige Berufsausbildung mit anschließender mind. 2-jähriger Fachausbildung (z. B. als Verkehrsfachwirt). Das Leiten des Versandes, das Klären von schwierigen Sonder- und Problemfällen, das Festlegen und Optimieren von Verfahren und Methoden, das Disponieren von Sonderaufträgen sowie die Kenntnis der vielfältigen Bestimmungen erfordern eine langjährige Berufserfahrung.